Barrierefreiheit Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Henzler & Schuler Steuerberatungsgesellschaft ist bemüht ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit wie das BFSG mit BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://henzler-schuler.de/
Geltende Anforderungen
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit für https://bfsg-gesetz.de/ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG mit Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Um Barrierefreiheit unserer digitalen Angebote herzustellen, haben wir uns an den Anforderungen der Web Content Acessibility Guidelines (WCAG) orientiert.
Diese Webseite erfüllt die wesentlichen Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines, Version 2.2 mit Konformitätsstufe A und AA, um sicherzustellen, dass unser Angebot für möglichst alle Menschen zugänglich ist.
Wahrnehmbarkeit
- Gut lesbare Texte: Schriftart, -größe und -form sind barrierearm gewählt. Abstände zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen sind ausreichend.
- Hohe Kontraste: Texte und visuelle Inhalte sind kontrastreich dargestellt.
- Individuelle Anpassung: Inhalte lassen sich über Browser- oder Systemfunktionen vergrößern oder anpassen.
- Farben nicht allein entscheidend: Statusmeldungen, Warnungen oder Hinweise werden nicht nur farblich, sondern auch textlich vermittelt.
- Alternativen für Nicht-Text-Inhalte: Bilder, Symbole und Grafiken haben Alternativtexte.
- Vergrößerbar: Inhalte können problemlos bis zu 200 % vergrößert werden.
Bedienbarkeit
- Tastatur-Navigation: Alle Funktionen sind vollständig mit der Tastatur nutzbar. Fokusmarkierungen heben interaktive Elemente hervor.
- Großzügige Klickflächen: Links und Buttons sind ausreichend groß und gut erreichbar gestaltet.
- Flexible Ausrichtung: Die Darstellung passt sich automatisch an Hoch- und Querformat an.
- Keine komplexen Bewegungen: Es sind keine Gesten oder gleichzeitigen Eingaben nötig.
Verständlichkeit
- Klare Struktur: Die Website ist logisch aufgebaut und einfach zu navigieren.
- Sinnvolle Beschriftungen: Überschriften und Formularelemente sind eindeutig betitelt.
- Aussagekräftige Links: Linktexte sind klar verständlich und beschreiben das Ziel.
- Einfacher Text: Inhalte sind gut lesbar und in verständlicher Sprache formuliert, soweit es über die formalen Gesetzestexte hinausgeht.
- Ausfüllhilfen: Formulare unterstützen automatische Vorschläge durch Browser/ System.
- Fehlervermeidung und -korrektur: Eingaben können korrigiert werden.
- Animationen: Nur dezente Animationen – bei Bedarf deaktivierbar.
- Keine Blitz-Effekte: Es gibt keine Inhalte, die fotosensitive Reaktionen auslösen.
Robustheit
Kompatibel mit Hilfsmitteln: Alle Inhalte sind mit Screenreadern und Braillezeilen bedienbar.
Technisch zugänglich: Die Website nutzt semantisch korrektes HTML. ARIA-Rollen verbessern die Screenreader-Kompatibilität.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
So können Sie uns erreichen: per Post, per E-Mail
Henzler & Schuler
Steuerberatungsgesellschaft
Jochnerstraße 15
86381 Krumbach
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg (Sachsen-Anhalt).
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 6970
E-Mail:
